Gegendarstellung der Antworten von ABO Wind

Auf der Projektseite www.windpark-gieseler-forst.de will ABO-Wind über das Projekt Windindustrieanlagen im Gieseler Forst informieren. Wir haben uns die Fragen und Antworten von ABO-Wind genauer angeschaut und können alle Antworten ins richtige Licht rücken. Windindustrieanlagen gehören nicht in den Wald und können niemals natur- und umweltverträglich sein.

Insgesamt werden 60000 Tonnen Stahl und Beton ins Waldgebiet gefahren, 17000 Liter wassergefährdende Betriebsmittel finden den Weg ins Wasserschutzgebiet und viele viele Hektar Wald werden unwiderbringlich zerstört. Die Biodervisität nimmt erheblichen schaden, das sensible Ökosystem würde empfindlich durch Windindustrieanlagen gestört, was ohne Zweifel negative Auswirkungen auf die gesamte Lebens- und Aufenthaltsqualität hätte.

Windindustrieanlagen zerstören mehr, als Sie uns nutzen!

Die Fragen, Antworten und unsere Stellungnahmen!

(Stand 30.04.17)

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Antwort ABO Wind:

ABO Wind legt Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen, bieten Baustellenführungen an und feiern gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern die Einweihung eines Windparks.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

ABO Wind legt ausschließlich Wert darauf, dass ihre Projekte erfolgreich umgesetzt werden. Die Informationen für Bürgerinnen und Bürger bestehen aus allgemeinen Phrasen. Ein Volumen von mindestens 40 Millionen Euro unterstreicht den Umsetzungszwang. Mit Infomessen, Baustellenführungen und einer gesponserten Windparkeinweihung werden die Bürgerinnen und Bürger besänftigt! Wir fordern von ABO-Wind statt einer Infomesse eine Podiumsdiskussion, nur so können Fragen mit Experten von beiden Seiten in großer Öffentlichkeit behandelt werden.

Sind die Standorte im Gieseler Forst überhaupt wirtschaftlich?

Antwort ABO Wind:

Ja. Windmessungen haben Windgeschwindigkeiten von rund 6,5 Metern pro Sekunde ergeben, das ist ein für hessische Verhältnisse sehr guter Wert. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist damit sichergestellt.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

ABO Wind gibt keine Auskunft darüber, wie, wann, wie lange und was gemessen wurde. Die Gemeinde Neuhof hat noch kein Windmessgutachten zu sehen bekommen. Es wurde nicht mit einem Windmessmast gemessen, daher bleibt nur die Lasermessung (LIDAR). Diese Messung ist ungenau und hat eine Unsicherheit von mind. 10%. D.h. die Windhöffigkeit kann durchaus niedriger sein. Da der Ertrag zur Windgeschwindigkeit exponentiell verläuft, kann dieser bis zu 30% niedriger ausfallen! Wirtschaftlich können die Anlagen sowieso nur durch die EEG-Umlage sein!

Wie viel Beton wird verbaut?

Antwort ABO Wind:

Pro Windkraftanlage werden rund 60 bis 70 LKW-Ladungen Beton benötigt.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

ABO-Wind kann die einfachsten Fragen nicht beantworten. Wie viel sind denn 60 - 70 LKW-Ladungen Beton?

Es gibt verschiedene größen von Betonmischer-LKWs. Die Kleinsten befördern 7 Kubikmenter und die Größten auf einem Sattelschlepper bis zu 15 Kubikmeter. Es werden nicht nur die ganz großen LKWs fahren, ist ja eine Sache der Verfügbarkeit. Also rechnen wir mit einem durschnittlichen Wert von 10 Kubikmeter.

Wie groß wird jetzt das Fundament einer 230 Meter hohen Windindustireanlage? Trotz intensiver Recherche konnte keine Antwort darauf gefunden werden. Nimmt man vergleichbare Fundamente von 200 Meter hohen Anlagen, werden bis zu 900 - 1400 Kubikmeter Beton verarbeitet. In der Regel wird das Fundament bei größeren Anlagen nicht kleiner, also nehemn wir einen Durchschnittswert: 1100 Kubikmeter - Das sind dann ca. 110 LKW-Ladungen und weil die LKWs ja wieder rausfahren ergo 220 LKW-Fahrten nur für das Betonfundament. Dazu gesellen sich ca. 200 Tonnen Stahlgerüst, welche mit ca. 15 Einfach-Fahrten transportiert werden.

Für den Schotter der Zuwegung und Kranstellplatz werden ebenfalls zig LKW-Fahrten notwendig. Um den riesigen Raupenkran anzukarren werden weitere  70 Schwerlastfahrten und für die eigentliche Windindustrieanlagen noch mal 80 Fahrten benötigt.

Wenn man alles zusammenrechnet, werden pro Windrad (110 + 15 + 70 + 80) ca. 275 LKW- und Schwerlastfahrten die Folge sein. Plus die Schotterfahrten für die Zuwegung, Rodung und und und.

Laut Windernergie-Bingen wird für das Fundament einer Windindustrieanlage des Typs Enercon E141 220 Betonfahrzeuge benötigt.

Wie im Video zu sehen ist, fahren für eine 200 Meter hohe Windindustrieanlage, welche über 900 Kubikmeter Beton benötigt, über 100 Betonfahrzeuge.

Wir glauben, das ABO-Wind ganz klar untertreibt und keine belegbare Fakten auf den Tisch legt. Soviel zur Transparenz! 

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen?

Antwort ABO Wind:

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung

Tags

Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)   

70 dB(A)

Gewerbegebiet

65 dB(A)

50 dB(A)

Kern-, Dorf-, Mischgebiet

60 dB(A)

45 dB(A)

Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet    

55 dB(A)

40 dB(A)

Reines Wohngebiet

50 dB(A)

35 dB(A)

Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt

45 dB(A)

35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

Diese Frage wurde überhaupt nicht beantwortet! Eine Anlage, die im Gieseler Forst gebaut werden soll, erzeugt mehr als 100 db(A). Welche Schallemissionen im Gieseler Forst, (410m ÜNN) zu erwarten sind, müssen Gutachten und Lärmberechnungen klären. Fallen Windindustrieanlagen unter Industriegebiet oder Gewerbegebiet? Blätterrauschen sind eine Lärmbelästigung bzw. beeinträchtigen die Schallemissionen von Windrädern? Verkehrslärm im Wald? Dazu gibt ABO-Wind keine Auskunft!

Macht Infraschall von Windkraftanlagen krank?

Antwort ABO Wind:

Als Argument gegen Windkraft führen Gegner gelegentlich Infraschall an. Dabei handelt es sich um für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbaren Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Auch viele natürliche Quellen (böiger Wind, hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge, erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird (siehe z.B. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: "Windenergie und Infraschall" und "Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen"). Bislang gibt es keine Belege, dass Infraschall von Windkraftanlagen für Menschen schädlich ist.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

Der Infraschall von großen Anlagen wurde bisher nicht untersucht. Die Studie, auf die verwiesen wird, betrachtet nur kleine Anlagen. Der TA-Lärm, der für Windkraftanlagen entscheidend ist, berücksichtigt keinen Schall unter 8 Hz und ist aus dem Jahr 1990. Die neuen großen Anlagen erzeugen besonders unter 8 Hz den Infraschall. Natürliche Quellen sind unregelmäßig, WEA erzeugen aber einen konstanten ständigen Schall, genau der hat eine ganz andere Wirkung! Das Umweltbundesamt fordert mit seiner Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall weitere Forschung. Deutschland mutiert zu einem riesigen Feldversuch. Die Aussage, das „Infraschall von Windkraftanlagen für Menschen nicht wahrnehmbar ist“ ist ebenso nicht belegt! Infraschall können Menschen sehr wohl wahrnehmen. Weitere Informationen zu Infraschall

Deutscher Arbeitgeberverband: Infraschall – der Bumerang der Energiewende 

Wer wird die Anlagen betreiben?

Antwort ABO Wind:

Wer den Windpark betreiben wird, steht erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger, die Bürgerwindaktie ABO Invest oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

Es werden Windindustrieanlagen gebaut, ohne zu wissen wer diese mal betreiben wird. Welche Genossenschaft, Bürger oder Kommunen können ein Investition von 40 Millionen Euro stemmen? Energiewende in Bürgerhand Fehlanzeige! ABO-Wind geht das Risiko ein, keinen Betreiber (Käufer) für das Windindustrieanlagengebiet zu bekommen. Die Bürgerwindaktie von ABO-Wind übernimmt dann notfalls das Projekt. Diese Aktie hat bis heute noch keine Dividende ausgeschüttet! 

Kann die Fläche rund um die Anlagen weiterhin wie gewohnt genutzt werden?

Antwort ABO Wind:

Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

Nein, wie soll das gehen? Landwirtschaft war vorher nicht möglich, forstwirtschaftlich fehlen mind. 20 Hektar Wald. Den Waldtiere fehlen die Flächen die für die Windindustrieanlagen benötigt werden, genauso fehlt dem Menschen, den Bürgerinnen und Bürger, wichtiger Erholungswald. Die grüne Lunge Fuldas ist nachhaltig geschädigt! 8 Windindustrieanlagen mit einem Gesamtgewicht von 60000 Tonnen haben große Auswirkungen auf die Fläche rund um die Anlagen, die Biodervisität ist nachhaltig geschädigt. Die Aussage, es bleibt alles „wie gewohnt“, ist absolut falsch!

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Antwort ABO Wind:

Windenergie ist eine sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den meisten Fällen zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden. Im Vorfeld erstellt ABO Wind Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.

Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben. Im Falle eines Brandes lässt man die Anlage kontrolliert abbrennen, Waldbrandgefahr besteht somit keine.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

Windindustrieanlagen erzeugen keine zuverlässige Stromerzeugung! Das ist eine Lüge! Es nutzt nichts, wenn eine Anlage technisch verfügbar ist, aber kein Wind weht! Wie kann ein Brand in 160 Metern kontrolliert abbrennen? Außer zuschauen ist nichts möglich! Im Wasserschutzgebiet III sind Ablagerungen von Schutt untersagt. Ebenso dürfen keine wassergefährdente Betriebsmittel gelagert oder benutzt werden. Für Windindustrieanlagen, mit tausenden Tonnen Stahl und Beton und hunderten Litern von wassergefährdenten Betriebsmittel werden unbegründet Ausnahmen geschaffen!

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Antwort ABO Wind:

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur, Umwelt und Landschaft eine zentrale Bedeutung. Zwar ist die Errichtung von Windenergieanlagen ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Doch die Produktion von Atom- oder Kohlestrom erfordert einen weitaus erheblicheren Eingriff in die Natur. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit wieder komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Das übernehmen unabhängige Gutachter für Arten- und Naturschutz. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

NEIN! Hier wird abgelenkt auf Atom- und Kohlestrom. Warum? 27270 Windindustrieanlagen verursachen einen viel größeren Eingriff in unsere Natur. 230 Meter hohe WEA mit einem Gewicht von 7500 Tonnen verbrauchen im Gegensatz zur Stromerzeugung von konventionellen Kraftwerken viel mehr Land, Stahl und Beton. Die Politik schraubt alle Schutzmaßnahmen zurück, damit die „Windenergie“ Einzug in unsere Wälder bekommt. Windindustrieanlagen vertragen sich keinesfalls mit Natur- Arten- und Waldschutz! Nur 4 Bundesländer, darunter Hessen, erlauben Windindustrieanlagen im Wald, die anderen Bundesländer entdecken dort keine Umweltverträglichkeit!

Bleibt der Strom in der Region?

Antwort ABO Wind:

Der Strom aus den Windkraftanlagen Neuhof-Gieseler Forst wird ins Mittelspannungsnetz eingespeist, er wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Stromnetz zusammenläuft, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Erzeugungsarten an. Strom aus Windkraftanlagen erhöht den Anteil erneuerbaren Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

Ja klar, wo soll er auch hin. Komisch, das der Strom von unseren Windkraftanlagen in der Region bleibt und der Strom von den Anlagen der Nordsee, Ostsee und nördlichen Bundesländern nach Bayern und Baden Württemberg geleitet werden soll. Wind und Sonne fallen regelmäßig aus! Wer sorgt dann für unseren regionalen Strom? 

Wer profitiert von der Windkraft?

Antwort ABO Wind:

Viele. Neben den Pachtzahlungen an die Flächeneigentümer sind die Windenergieanlagen auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde Neuhof sind nach einigen Jahren Betrieb Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zu erwarten.

Auch wird ABO Wind wird nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten beauftragen. Nach der Fertigstellung des Windparks sind während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

Viele? Alle Pachtzahlungen gehen an Hessen Forst. Warum erwähnen Sie dies nicht? Nach ca. 15-17 Jahren sind erst Gewerbesteuereinahmen zu erwarten, wenn überhaupt. Interessante Wertschöpfung! Welche ortsansässigen Unternehmen sollen diese überdimensionalen Windindustrieanlagen begleiten? Das sind alles Aufgaben für Spezialfirmen, die wir in Neuhof nicht haben. Wir müssen alle negativen Eigenschaften der Windindustrieanlagen in im Gieseler Forst ertragen ohne eine einzige Gegenleistung! Wer profitiert: Projektierer (ABO Wind), Windpark-Baufirmen, Banken, Pächter... und sonst niemand! 

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Antwort ABO Wind:

Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.

Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

In Neuhof haben wir keinen touristische Wirtschaft. Windindustrieanlagen und Tourismus können nicht zusammenpassen. Warum? Weil niemand wegen Windindustrieanlagen in eine Region fährt, um diese deswegen kennenzulernen oder dort deswegen Erholung sucht. Windindustrieanlagen sind gewerbliche Großprojekte und können daher keinen touristischen Wert erlangen! Gegenfrage: Ist ein Atomkraftwerk, ein Kohlekraftwerk eine touristische Attraktion? Wohl kaum...

Kann der Windpark durch Versiegelungen des Bodens Einfluss auf das Grundwasser nehmen?

Antwort ABO Wind:

Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

Ja, natürlich. In Wasserschutzgebieten I und II ist der Bau von Windindustrieanlagen verboten und sie dürfen dort nicht gebaut werden.

Im Wasserschutzgebiet III, wie im Gieseler Forst, dürfen keine wassergefährdeten Betriebsmittel eingebracht werden. Die zigfachen LKW-Fahrten und weiteren Baumaßnahmen an der Baustelle gefährden das Wasserschutzgebiet. Windindustrieanlagen, mit 2000 Tonnen Fundament im Waldboden, mit weiteren 4000 Tonnen Stahl und Beton für den Turm und die schwere Gondel mit ihren schädlichem Betriebsmitteln erhalten eine Genehmigung, die für das Wasserschutzgebiet unbedenklich sein soll...

Welche Auflagen können 7500 Tonnen Stahl und Beton, die den Boden versiegeln, einen Grundwasserschutz ermöglichen?

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Antwort ABO Wind:

Dem Betrieb einer Windkraftanlage auf einem Grundstück liegt ein Pachtverhältnis zugrunde, welches das Eigentum an Grund und Boden vom Eigentum an der Windkraftanlage eindeutig trennt. Bei einer Windkraftanlage handelt es sich um einen sogenannten Scheinbestandteil, der nur vorübergehend auf dem jeweiligen Grundstück betrieben wird. Diese vorübergehende Nutzung wird durch eine Befristung des Pachtverhältnisses zeitlich begrenzt, wobei aus rechtlichen Gründen ein Vertrag zwischen Verpächter und Betreiber nicht länger als 30 Jahre bestehen sollte, da sonst dieses Prinzip der vorübergehenden Nutzung eines Grundstücks in Frage stehen könnte. Nach dem Ablauf des Vertrags kann zwischen den Parteien natürlich ein neuer Vertrag geschlossen werden. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 kW auf 2.600 kW verzehnfacht. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben, der Ersatz älterer Anlagen, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort aus verschiedensten Gründen nicht mehr erwünscht, kann auf einen Ersatz einer abgebauten Anlage auch ganz verzichtet werden.

 

Bürgerinitiative Windstille Neuhof

Die Anlagen werden nach 20 Jahren nur aus einem einzigen Grund zurückgebaut: Es werden keine EEG-Zulagen mehr bezahlt und die Windindustrieanlage ist nicht mehr rentabel. Wer holt die 2000 Tonnen schweren Fundamente aus dem Waldboden? Die Rückstellungen werden nie reichen, um das Fundament rückstandslos aus dem Waldboden zu entfernen, die Mengen an Stahl und Beton abzutragen und die Rotorblättern von Ihren verklebten Verbundstoffen zu trennen.

Der Grundstückseigentümer bleibt darauf sitzen!

Weitere Windindustrieanalgen-Fortschritte sind nur in die Höhe realisierbar, mit technologischen Fortschritt hat das nichts zu tun!